Mobilfunk / Ratgeber für Kommunen

Standortplanung / Standortvermietung

Pachtverträge für öffentliche Liegenschaften
Wenn die Kommune Vertragspartner der Netzbetreiber wird – d.h. Standorte auf öffentlichen Liegenschaften platziert werden – bietet das Chancen, aber auch Risiken.

-> Chancen
-> Direkte Beeinflussung der Standortwahl

-> Vereinbarungen über die Nutzung einer Sendeanlage als UMTS oder GSM

-> Mieteinnahmen

-> Die Immissionen geplanter Sendeanlagen können i.d.R. über die meist bereits zu einem frühen Zeitpunkt vorliegende Standortbescheinigung bewertet werden. Dies erspart den Kommunen höhere Kosten durch von Dritten erstellte Feldstärkeberechnungen. In Einzelfällen sind auch Messungen nach Fertigstellungen des Standortes denkbar, um das Vertrauen in die bei der Planung zugrunde gelegten Daten zu erhöhen.

-> Vermeidung von Neid unter Hauseigentümern bezüglich der Mieteinnahmen, da diese der Gemeinschaft zugutekommen

-> Kommune ist immer informiert über den laufenden Ausbau

-> Risiken
-> Kommune verliert unter Umständen ihre neutrale Position, da Anwohner vermuten können, dass die Kommune auf die Mieteinnahmen angewiesen sei.

Unter folgendem Link finden Sie Musterverträge für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkanlagen auf kommunalen Liegenschaften.