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Neben den unten genannten Gesetzen und Verordnungen ist das Thema „Anwendung von Grenzwerten" und „Zustandekommen von Grenzwerten" für das Thema „Recht" relevant. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde, die Standortbescheinigungen ausstellt, diese also genehmigt. Die Bundesnetzagentur wendet hierbei die in der geltenden Fassung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - festgelegten Grenzwerte an. Bei der Bundesnetzagentur können alle Daten zu bestehenden Standorten eingesehen werden. Die Personenschutzgrenzwerte, die hier Anwendung finden, sind durch die Strahlenschutzkommission abgesichert. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website: www.ssk.de |